Hüpfburgverleih Velbert
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Im Folgenden wird die Firma Hüpfburgverleih Velbert / Jens Renner als Vermieter und der Kunde als Mieter bezeichnet.
Vertragsumfang:
Es gelten ausschließlich unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Stillschweigen des Vermieters zu allfälligen, abweichenden Vertragsänderungswünschen des Mieters gilt in keinem Fall als Zustimmung. Angebote des Vermieters sind freibleibend und verpflichten diesen nicht zur Ausführung.
Eigentum des Vermieters:
Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs‑ und Sicherheitsbestimmungen zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an den Mietobjekten ist nicht gestattet. Die vom Vermieter beigestellten Mietobjekte stehen im Eigentum des Vermieters. Der Mieter ist daher weder zur Untervermietung, noch Verpfändung oder sonstigen Weitergabe, aus welchem Titel immer (zum Beispiel Verpachtung), berechtigt.
Aufträge, Rücktritt
Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten bindend. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllung des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z.B. Stau, Erkrankungen, Diebstahl, usw.) steht dem Vermieter das Recht zu vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall ist dem Mieter eine allenfalls geleistete Anzahlung zurückzuerstatten.
Wetterrisiko
Das Wetterrisiko trägt in jedem Fall der Mieter. Bei starkem Wind, Gewitter oder Regen dürfen die Hüpfburgen nicht in Betrieb genommen werden.
Preis und Angebote
Unsere Preise sind auf unserer aktuellen Preisliste einsehbar.
Lieferung, Aufbau und Abbau
Die Abholung erfolgt durch den Mieter. 
Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (z.B. Rasen oder Asphalt), die den Aufbaumaßen der Mietobjekte und einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Metern zu allen Seiten entsprechen. Der Untergrund ist von spitzen Gegenständen zu befreien.
Stromanschluss
Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss mit 220V zur Verfügung, die mit 16A abgesichert sind und ausschließlich die Mietobjekte mit Strom versorgen. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel. Die Stromkosten gehen zu lasten des Mieters.
Montage:
Der Mieter übernimmt die Einholung sämtlicher zivilrechtlich notwendiger Bewilligungen (Einholung der Zustimmung von Grundeigentümern oder sonstigen Berechtigten) und/oder allfällig notwendiger Genehmigungen nach öffentlichen Recht (zum Beispiel nach der StVO) auf eigene Kosten. Diese Genehmigungen sind dem Vermieter unaufgefordert rechtzeitig vorzulegen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Verletzung dieser übernommenen Pflichten an den Vermieter gestellt werden, auf erste Anforderung unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad‑ und klaglos zu halten.
Steuern und Gebühren:
Der Mieter übernimmt die Bezahlung sämtlicher Steuern und Gebühren im Zusammenhang mit der Aufstellung bzw. der weiteren Nutzung der gemieteten Objekte. Dies gilt insbesondere für Nutzungsgebühren für öffentlichen Grund, gleich in welcher Form. Der Mieter verpflichtet sich, bei Verletzung dieser Vertragsbestimmung, dem Vermieter gegenüber Ansprüchen, Dritter auf erste Anforderung schad‑ und klaglos zu halten.
Mietvereinbarungen:
Die Mietzeit für 1 Verleihtag beträgt maximal 12 Stunden und ist bis spätestens 22:00 Uhr einzuplanen.
Bei späterer Rückgabe wird der volle Mietpreis für mindestens einen vollen und ggf. für jeden weiteren Tag, an dem das Gerät nicht zurückgegeben wurde, fällig. Der Tagesmietpreis wird sofort und in bar erhoben.
Betreuung der Mietobjekte
Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen ständig zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit den Gebrauchs‑ und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
Haftung
Der Mieter übernimmt die volle Haftung für alle Sach‑ und Personenschäden, die mit dem Gebrauch des Gerätes entstehen können. Der Vermieter übergibt das Gerät nach bestem Wissen in gebrauchsfähigen und einwandfreiem Zustand, übernimmt aber keine Haftung und keinen Schadensersatz, wenn sich bei Gebrauch ein Funktion‑Mangel herausstellt und für Ausfälle oder Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig Funktionieren der Mietobjekte verschuldet wurden. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmängel, sofort nach Aufbau und Prüfung des Mietobjektes oder die sich bei Gebrauch herausstellenden Mängel, unmittelbar anzuzeigen. Bei Beschädigungen, Verschmutzungen oder Verlust haftet der Mieter, Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemäße Instandsetzung, Wertverluste oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.
Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, treten lediglich diese außer Kraft. Dies zieht nicht die Nichtigkeit des gesamten Vertrages oder der übrigen Geschäftsbedingungen nach sich. Die unwirksamen Vertragsbestimmungen bzw. Geschäftsbedingungen sind dann gesetzeskonform so auszulegen, wie diese dem wirtschaftlichen Sinn des Vertrages, am ehesten gerecht sind.
Gerichtsstand:
Gerichtsstand ist Velbert. Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Stand: 01.05.2010